„Es ist zu warm!“, „Können wir nicht rausgehen?“ oder „Wir lernen doch sowie so nichts.“ Diese Sätze hört man zurzeit häufig. Bei fast 35 Grad ist es schon verständlich, dass viele keine Lust auf Schule und Lernen haben, vor allem, wenn die Klassenräume einer Sauna gleichen.

Aber ist es wirklich sinnvoll Hitzefrei zugeben und ab wann darf man es überhaupt?

 

Warum sollte es Hitzefrei geben?

Hitzefrei sollte es vor allem geben, wenn rein gar keine Konzentration durch die Hitze mehr möglich ist. Zudem sollte gesehen werden, wie die Kinder am Tag noch gefordert werden werden.

Kann man es zum Beispiel einer Klasse zumuten, am Nachmittag bei über 30 Grad noch Sportunterricht auf dem Sportplatz zu machen, da man die Sporthalle zurzeit nicht nutzen kann? Wäre es nicht sinnvoller einen anderen Unterricht auf den Nachmittag zu legen oder den Sportunterricht ausfallen zu lassen?

Zudem sollte es Hitzefrei geben, wenn selbst im Schatten eine Gradzahl von über 25 C° um 11:00 Uhr herrscht. Dies ist jedoch keine Regelung mehr, sondern hängt mittlerweile von den Schulen und deren Schulleitern ab.

 

Und was spricht gegen Hitzefrei?

Gegen Hitzefrei spricht vor allem die Aufsichtspflicht, da einerseits die Eltern der Kinder davon ausgehen, dass ihre Kinder von morgens (Unterrichtsbeginn) bis nachmittags (Unterrichtsschluss) betreut werden.

Da kommen natürlich die Probleme für die Schulen auf, wenn die Schüler und Schülerinnen frühzeitig die Schule verlassen und dann etwas passiert. Wer würde dann die Aufsichtspflicht übernehmen? Und wer übernimmt die anfallenden Kosten, welche bei einem Unfall entstehen können? Was wäre, wenn ein Schüler aus Versehen vor ein Auto rennt und sich ein gebrochenes Bein einfängt? Würden die Eltern haften oder die Schule? Und vor allem was würde passieren, wenn die Eltern gar nicht informiert sind, dass ihr Kind mittlerweile schon auf dem Weg nach Hause ist?

Die Hitzefreiregelung ist allgemein mittlerweile sehr schwierig, da vor allem Ganztagsschulen Aufsichtspflicht haben (wie schon oben aufgeführt). Meist dürfen die Schulen die Kinder auch gar nicht nach Hause schicken. Erst recht nicht ohne das Einverständnis der Eltern.

 

Gibt es eine feste und gesetzliche Regelung bei Hitzefrei?

Seit 1999 gab es für Schüler ein Recht auf Hitzefrei, wenn das Thermometer über 27 C° steigt und es von der Schulleitung genehmigt wird. Zudem ist es Lehrern erlaubt, den Unterricht an kühlere Orte zu verlegen oder kleine Ausflüge zu machen.

 

Gibt es auch andere Methoden gegen die Hitze in der Schule?

Es gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten die Hitze zu bekämpfen als nur durch die Hitzefrei-Regelung. Manche Schulen erlauben, dass die Schüler und Schülerinnen kleine Ventilatorn oder Fächer benutzen. Alternativ können Handtücher nass gemacht und in den Nacken gelegt werden. Oder man befüllt kleine Sprühflaschen mit Wasser.

An manchen Schulen gibt es als Entschädigung wegen der Hitze keine Hausaufgaben oder der Unterricht wird draußen gemacht. Manchmal lassen die Lehrer ihre Schüler sich auch selbst beschäftigen.

 

Gibt es Jahrgänge, welche von Hitzefrei ausgeschlossen werden?

Ja gibt es. Grundschüler und Schüler von der 5–10 Klasse dürfen nach Hause gehen. Oberstufenschüler müssen weiter schwitzen und lernen.

 

Gibt es Hitzefrei auch im Berufsleben?

An sich gibt es keine gesetzliche Regelung, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei haben. Jedoch gibt es im Gesetzbuch unter Arbeitsrecht ein paar Regeln, wie man mit Hitze umgehen soll.

Zum Beispiel, kann man den schönen Trick von Oma mit den Vorhängen oder Jalousien anwenden, um die Sonneneinstrahlung etwas zu mindern. Zudem können die Temperaturen im Büro durch Klimageräte — wie einen Ventilator oder Ähnliches — heruntergekühlt werden. Manchmal erlauben Arbeitsgeber auch den Arbeitnehmern, sich kleine Kühlschränke ins Büro zu stellen, um ihre Lebensmittel und Getränke kühl/kalt zu halten.